TEILNAHMEBEDINGUNGEN / AGBs
Stadtlauf Düren 2026
§ 1 Veranstalter und Gegenstand
(1) Der Stadtlauf Düren 2026 besteht aus den Wettbewerben SWD Kinderlauf Düren, 5 km Lauf, 10 km Lauf sowie dem Eliminationsrennen First or Burst und findet am 12. Juli 2026 in der Innenstadt von Düren statt.
(2) Veranstalter ist die DNext Move UG (nachfolgend Veranstalter).
(3) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmenden und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Teilnahmevertrag).
(4) Mit der Anmeldung erkennen Teilnehmende diese Teilnahmebedingungen verbindlich an.
§ 2 Teilnahmevoraussetzungen und Gesundheit
(1) Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die die jeweiligen Altersvorgaben erfüllen:
– SWD Kinderlauf: altersklassenspezifisch
– 5 km Lauf powered by Parma Immobilien: mindestens 12 Jahre
– 10 km Lauf: mindestens 14 Jahre
– First or Burst: die Teilnahme erfolgt ausschließlich auf Einladung
(2) Minderjährige dürfen nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.
(3) Mit der Anmeldung bestätigen Teilnehmende, gesundheitlich ausreichend trainiert und sporttauglich zu sein.
(4) Teilnehmende erklären sich im Notfall mit medizinischer Versorgung einverstanden.
(5) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr.
§ 3 Startberechtigung und Bekleidung
(1) Als Startberechtigung gilt ausschließlich das offizielle MIZUNO Teilnehmershirt des Stadtlaufs Düren.
(2) Dieses ist während des gesamten Laufs sichtbar zu tragen.
(3) Teilnehmende ohne offizielles MIZUNO Teilnehmershirt können vom Start ausgeschlossen oder disqualifiziert werden.
§ 4 Anmeldung und Vertragsabschluss
(1) Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über RaceResult/Cologne Timing.
(2) Mit Abschluss der Anmeldung kommt ein verbindlicher Teilnahmevertrag zustande.
(3) Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nur bei ordnungsgemäßer Anmeldung und Bezahlung.
§ 5 Startgeld und Rückerstattung
(1) Die Höhe des Startgeldes richtet sich nach Wettbewerb und Preisstufe.
(2) Kinderläufe sind kostenfrei.
(3) Eine Rückerstattung des Startgeldes bei Nichtantritt ist ausgeschlossen.
§ 6 Ummeldung und Weitergabe
(1) Eine Weitergabe des Startplatzes an Dritte ist unzulässig.
(2) Bei Verstoß kann eine Disqualifikation erfolgen.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden aus unzulässiger Weitergabe.
§ 7 Leistungen
Im Startgeld der Erwachsenenläufe enthalten sind:
– offizielles MIZUNO Teilnehmershirt
– Finisher-Medaille
– Decathlon – Startbeutel mit Goodies unserer Partner
– elektronische Zeitmessung und Ergebnisdienst
– Online-Urkunde
– Zugang zur Zielverpflegung
Ein Anspruch auf einzelne Leistungen besteht nur im Rahmen organisatorischer Möglichkeiten. Änderungen sind vorbehalten.
§ 8 Sicherheit und Verhalten
(1) Den Anweisungen des Veranstalters, der Streckenposten und des medizinischen Personals ist Folge zu leisten.
(2) Bei Gefährdung der Sicherheit kann ein Ausschluss erfolgen.
(3) Die Strecke verläuft auf öffentlichen Straßen mit typischen Unebenheiten.
§ 9 Zeitmessung, Wertung und Disqualifikation
(1) Die Zeitmessung erfolgt elektronisch (ausgenommen Kinderläufe unter U10).
(2) Eine Wertung erfolgt nur bei ordnungsgemäßer Teilnahme.
(3) Disqualifikation erfolgt insbesondere bei:
– Abkürzen der Strecke
– unerlaubter Hilfe
– fehlendem offiziellen MIZUNO Teilnehmershirt
– fehlender Startnummer
– Missachtung von Anweisungen
§ 10 Zielschlusszeiten
– 5 km: 60 Minuten
– 10 km: 90 Minuten
Nach Zielschluss kann ein Ausschluss erfolgen.
§ 11 Zielverpflegung
Alle Finisher aller Wettbewerbe erhalten Zugang zur Zielverpflegung auf dem Kaiserplatz.
Der Veranstalter kann aus organisatorischen Gründen den Zugang steuern. Änderungen sind vorbehalten
§ 12 Siegerehrung und Prämien
(1) In allen Wettbewerben außer den Kinderläufen werden die jeweils drei schnellsten Frauen und Männer mit Preisgeld und Sachpreisen ausgezeichnet.
(2) Die Plätze 4 und 5 der Frauen- und Männerwertung erhalten Sachpreise.
(3) Kinderläufe werden altersgerecht mit Sachpreisen prämiert.
(4) Die Prämierung erfolgt auf Grundlage der offiziellen Ergebnisliste.
(5) Die steuerliche Verantwortung liegt beim Empfänger.
§ 13 Abbruch und Änderungen
(1) Teilnehmende sind verpflichtet, ihren Gesundheitszustand selbst zu beurteilen.
(2) Der Veranstalter behält sich vor, aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder behördlichen Gründen Änderungen an Strecke, Ablauf oder Zeitplan vorzunehmen.
§ 14 Haftung
(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
(2) Der Veranstalter haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Eine Haftung für verlorene Gegenstände ist ausgeschlossen.
§ 15 Foto-, Video- und Bildrechte
(1) Im Rahmen der Veranstaltung werden Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt.
(2) Mit der Teilnahme erklären sich Teilnehmende damit einverstanden, dass diese Aufnahmen zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt für Berichterstattung, Öffentlichkeitsarbeit, Marketing, Social Media und Dokumentation genutzt werden dürfen.
(3) Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht.
(4) Die Nutzung umfasst insbesondere Internet, Print, TV, Streaming und Social Media.
§ 16 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltung verarbeitet.
(2) Name, Startnummer, Ergebnis und Altersklasse dürfen veröffentlicht werden.
(3) Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
§ 17 Absage der Veranstaltung
Bei höherer Gewalt oder Download- bzw. behördlichen Anordnungen kann die Veranstaltung abgesagt oder abgebrochen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
